FAQ / Häufig gestellte Fragen
Darf ich meinen Hund zum Konzert mitbringen ?
Leider nein. Tiere sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Gibt es Ermäßigungen für körperlich oder geistig beeinträchtigte Menschen?
Für körperliche oder geistig beeinträchtigte Menschen selbst gibt es keine Ermäßigungen. Eine Begleitperson hat hingegen freien Eintritt.
Gibt es für Rollstuhlfahrer und ihre Begleitperson speziell zugewiesene Plätze?
Am 23. August (Reamonn, Maria Mena, Sunrise Avenue, Milow, Revolverheld) und am 30. August ("Der Tag des Schlagers") wird in Kategorie 2 (in Bühnennähe) ein Bereich für Rollstuhlfahrer und ihre Begleitperson eingerichtet.
Für den 28. August (José Carreras) sind für Rollstuhlfahrer Kartenkontingente an den äußeren Plätzen der Stuhlreihen reserviert. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die Tickethotline des Südkuriers:
0800 / 999 1777 (14 Cent pro Minute / Mobilfunkpreise können abweichen)
Sind behindertengerechte Toiletten vorhanden?
Ja, behindertengerechte Toiletten sind vorhanden.
Gibt es die Möglichkeit, Eintrittskarten zu kombinieren?
Es gibt keine Möglichkeit Eintrittskarten zu kombinieren. Für jeden Veranstaltungstag muss ein separates Ticket erworben werden.
Wie weit sind die Parkmöglichkeiten vom Veranstaltungsort entfernt?
Ausreichend Parkmöglichkeiten gibt es in unmittelbarer Nähe zum Natursportpark. Ein Parkleitsystem wird eingerichtet sein und Parkplatzbetreuer werden Sie dort einweisen. Zum Natursportpark sind es dann noch ungefähr 500m zu Fuß.
Wie ist die gastronomische Versorgung geregelt?
An allen drei Tagen werden ausreichend Getränke- und Verpflegungsstände aufgebaut sein. Für Personen mit VIP-Karten werden im VIP-Zelt ausgewählte Snacks und Getränke bereitstehen.
Das Mitbringen von eigenen Getränken oder Speisen ist ausdrücklich untersagt!
Dürfen Kinder mit zu den Veranstaltungen?
Am 23.08. und 28.08.:
Wir empfehlen, Kinder unter 8 Jahren nicht zur Veranstaltung mitzunehmen, da die Veranstaltung für kleine Kinder eine erhebliche körperliche Belastung darstellen kann.
Kinder zwischen 8 und 16 Jahren müssen von einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Das Jugendschutzgesetz hat auf dem gesamten Gelände Gültigkeit, d.h. 16 bis 18 jährige müssen bis 24.00 Uhr das Gelände verlassen. Dies gilt nicht, wenn man in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer volljährigen Person ist, die eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten besitzt, die besagt, dass diese Person für die Dauer der Veranstaltung die Aufsichtspflicht übernimmt. Erziehungsberechtigter/Sorgeberechtigter im Sinne des Gesetzes ist:
"jede Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht (Vater, Mutter, Vormund), jede sonstige Person über 18 Jahren, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Sorgeberechtigten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt."
Soweit es nach diesem Gesetz auf die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten ankommt, haben diese Personen ihre Berechtigung auf Verlangen schriftlich darzulegen. Das heißt: wenn Ihr eine Begleitperson (Schwester, Bruder, Freund, Freundin) dabei habt, diese Person über 18 Jahre alt ist und diese mit einer schriftlichen Vereinbarung darlegt, dass diese Begleitperson die Funktion als Erziehungsberechtigter für Euch übernimmt, könnt Ihr die Veranstaltung bis zur darauf zugesagten Uhrzeit besuchen. Die Begleitperson muss sich ausweisen können.
Für eventuell auftretende körperliche Schäden übernehmen wir keinerlei Haftung!
Am 30.08.:
Kinder unter 1,40m haben an diesem Tag in Begleitung eines zahlenden Erwachsenen freien Eintritt (Kapazität begrenzt).
Kinder zwischen 8 und 16 Jahren müssen von einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Das Jugendschutzgesetz hat auf dem gesamten Gelände Gültigkeit, d.h. 16 bis 18 jährige müssen bis 24.00 Uhr das Gelände verlassen. Dies gilt nicht, wenn man in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer volljährigen Person ist, die eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten besitzt, die besagt, dass diese Person für die Dauer der Veranstaltung die Aufsichtspflicht übernimmt. Erziehungsberechtigter/Sorgeberechtigter im Sinne des Gesetzes ist:
"jede Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht (Vater, Mutter, Vormund), jede sonstige Person über 18 Jahren, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Sorgeberechtigten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt."
Soweit es nach diesem Gesetz auf die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten ankommt, haben diese Personen ihre Berechtigung auf Verlangen schriftlich darzulegen. Das heißt: wenn Ihr eine Begleitperson (Schwester, Bruder, Freund, Freundin) dabei habt, diese Person über 18 Jahre alt ist und diese mit einer schriftlichen Vereinbarung darlegt, dass diese Begleitperson die Funktion als Erziehungsberechtigter für Euch übernimmt, könnt Ihr die Veranstaltung bis zur darauf zugesagten Uhrzeit besuchen. Die Begleitperson muss sich ausweisen können.
Für eventuell auftretende körperliche Schäden übernehmen wir keinerlei Haftung!
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